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AGB Erlebnis-Werk

1) Teilnahme Zur Teilnahme ist grundsätzlich Jeder berechtigt, der physisch und psychisch dem jeweiligen Unternehmen gewachsen ist. Die Anforderungen werden vor der Veranstaltung bekannt gegeben und erläutert! Minderjährige Teilnehmer bedürfen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten! Bei allen gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen verpflichtet sich der Teilnehmer, ebendiese selbständig, ohne Aufforderung dem verantwortlichem Funktionspersonal zu melden. Die Teilnahme an sämtlichen Programmen ist grundsätzlich freiwillig und auf eigene Gefahr!

2) Durchführung Der Veranstalter verpflichtet sich, jede Aktion nach bestem Wissen und Gewissen vorzubereiten und durchzuführen! Das durchführende Funktionspersonal ist zu jeder Zeit berechtigt und verpflichtet, Teilnehmer von einer Unternehmung auszuschließen, wenn es absehbar ist, dass eine reguläre Teilnahme psychisch und/oder physisch, nicht realisierbar ist und/oder somit die individuelle und/oder die Sicherheit der Gruppe gefährdet wird.

(Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung). Das durchführende Funktionspersonal ist verpflichtet und berechtigt, einen Programmpunkt abzubrechen, wenn die Analyse der objektiven Gefahren

(insbesondere Wetter, Hochwasser, Forstarbeiten) und der subjektiven Gefahren(insbesondere Gruppendynamik, persönliches Leistungsvermögen, Disziplin) ergibt, dass eine sichere Durchführung nicht mehr zu gewährleisten ist

(Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung). Der Veranstalter ist berechtigt, einen vereinbarten Termin oder Ort einer Veranstaltung zu ändern, wenn die äußeren Umstände (z.B. Wetter- und Umweltbedingungen) eine erfolgreiche Durchführung verhindern würden. In diesem Fall wird ein Ausweichtermin oder -ort vereinbart. Bedingt ein Unfall oder plötzliche Erkrankung eines oder mehrerer Teilnehmer ein Abweichen von der geplanten Durchführung, haben Maßnahmen der Ersten Hilfe, die medizinische Versorgung oder Bergung Vorrang! Dies betrifft auch die Hilfeleistung an Dritten. Verletzungen oder Erkrankungen während der Unternehmung sind umgehend dem verantwortlichen Funktionspersonal unter Angabe der genauen Umstände zu melden! Den Anweisungen des Funktionspersonals ist zu jeder Zeit Folge zu leisten! Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss führen.

3) Verpflegung Auf vorher bekannte Besonderheiten in den Ernährungsgewohnheiten der Teilnehmer (aus gesundheitlichen oder anderen Gründen) kann, so zuvor bekannt und besprochen, eingegangen werden. Der Umfang der Verpflegung wird auf die Erfordernisse der Unternehmung zugeschnitten.

4) Hygiene Freiluft- Veranstaltungen erfordern in der Regel eine zweckgebundene und einfache Zubereitungsform. Dem folgend wird an Feuerstellen über offenen Flammen gekocht. Die Teilnehmer sind dabei in Teilen an der Zubereitung der Gemeinschaftsverpflegung eingebunden und/oder bereiten ihre eigene Verpflegung zu. Die Gegebenheiten einzelner Programmpunkte können dazu führen, dass eine durchgehende Abdeckung mit sanitären Einrichtungen nicht zu jeder Zeit gewährleistet werden kann (insbesondere Biwak, Tagestouren o.ä.). Am Standort stehen durchgehend sanitäre Anlagen in vollem Umfang zur Verfügung. Der Veranstalter setzt ein Mindestmaß an individueller, zweckgebundener hygienischer Handlungsfähigkeit voraus! 3. Leistungen Verbindlich sind die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen! Änderungen müssen schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspartnern akzeptiert werden!

6. Vertragsabschluss Mit der Anmeldung (schriftlich via E-Post/Anmeldebogen) ist der Vertragsabschluss verbindlich. Entsprechende Formulare können via elektronische Post angefordert werden oder stehen teilweise zum Download bereit. Nach der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter gilt der Vertrag als abgeschlossen! Die Bestätigung kann schriftlich via E-Post erfolgen.

7. Bezahlung Nach Vertragsabschluss (Erhalt der Buchungsbestätigung sowie Rechnung durch den Veranstalter) ist der komplette Veranstaltungspreis fällig. Dieser ist zu überweisen. In der Regel beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Ausnahmen für diese Regelung bilden gesonderte Absprachen in schriftlicher Form. Der Anzahlungsbetrag besteht aus 40% des Veranstaltungspreises und ist spätestens 14 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung (Vertragsabschluss) fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Die Zahlungsmodalitäten werden spätestens mit Zugang eines Kostenvoranschlags/Angebotes bekannt gegeben.

8. Rücktritt Ein Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung ist nur schriftlich möglich und gilt ab dem Eingangsdatum beim Veranstalter Bei Rücktritt entstehen folgende Kosten: -Bis zum 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 40 % des Veranstaltungspreises (Anzahlungsbetrag) -Nichterscheinen bei Veranstaltungsbeginn: 100% Bei Krankheit eines Teilnehmers entfallen diese Kosten sofern eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen wurde. Kann ein Ersatzteilnehmer gefunden werden, wird nur eine Bearbeitungsgebühr fällig. Diese richtet sich nach den entstandenen Mehrkosten, beträgt jedoch mindestens 5% des Veranstaltungspreises. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Ersatzteilnehmer von der Reise auszuschließen, sofern dieser nicht den jeweiligen Ansprüchen der Unternehmung genügt.

7. Haftung Der Veranstalter haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden bei nachweislich grobem Fehlverhalten. Sämtliche Haftungsverpflichtungen durch den Veranstalter entfallen, wenn mittel- oder unmittelbar im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln Schädigungen von Teilnehmern, dritter Personen und Sachwerten entstehen sowie bei grob fahrlässigem Handeln. Keine Haftung übernimmt der Veranstalter für private Ausrüstung hinsichtlich Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Verschmutzung während der gesamten Unternehmung. Der Teilnehmer haftet für Beschädigungen oder Verlust der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Ausrüstung, wenn die Beschädigung oder der Verlust auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Benutzung zurück zu führen ist. Jeder Teilnehmer benötigt eine Krankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung sowie eine private Unfallversicherung. Außerdem empfehlen wir zusätzlich eine Reiserücktritt- und Reisegepäckversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung

10. Ausschluss vom Programm Der Veranstalter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, bei groben Disziplinverstößen, Teilnehmer unwiderruflich von der Teilnahme auszuschließen. Insbesondere mutwillige oder grob fährlässige Zuwiderhandlungen in Bezug auf die Haus- & Platzordnung des Veranstalters und der explizit benannten Sicherheitsbestimmungen, führen zum sofortigen Ausschluss. Des Weiteren führen grobe moralische und soziale Fehlleistungen, welche das Gelingen der Veranstaltung grob beeinträchtigen, gefährden oder verhindern, zum sofortigen Ausschluss (insbesondere Mobbing, Drogenmissbrauch, Verbreitung von Pornographie, Gewalt, Erstellung und Verbreitung nicht genehmigter digitaler Bildinhalte von Teilnehmern). Im Falle eines Ausschlusses ist die Abreise des betroffenen Teilnehmers umgehend durch die verantwortlichen Erziehungsberechtigten zu organisieren. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr nach Ausschluss ist ausgeschlossen!

11. Bildmaterial Erstelltes Bild- und Filmmaterial einer Unternehmung (auch mit Abbildung der Teilnehmer) steht dem Veranstalter uneingeschränkt zu Verfügung, außer, es wurden im Vorfeld andere Absprachen getroffen.

12. Ausrüstung Wenn im Angebot oder in der Ausschreibung eine Ausrüstungsliste enthalten ist, muss die darin festgelegte Ausrüstung zu Beginn der Unternehmung bei jedem Teilnehmer vorhanden sein. Wenn die geforderte Ausrüstung nicht unentgeltlich vom Veranstalter gestellt wird (siehe Ausschreibung), kann sie gemietet werden. Der Teilnehmer wird bei Ausgabe der Ausrüstung in die richtige Handhabung eingewiesen. Haftung für die geliehene Ausrüstung siehe Punkt „Haftung“.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Alle Ansprüche gegen nicht vertragsgemäße Erbringung sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der vertraglichen Leistungen gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Frist unverschuldet nicht eingehalten werden konnte. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung enden sollte.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

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