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AGB Prokickers Academy

Reise-/Geschäftsbedingungen (AGB) Juniorcamp (8-14 Jahre) oder Procamp (13-17 Jahre) Fassung 01.12.2023

1. Veranstalter der Freizeit/Veranstaltung Prokickers Academy UG (haftungsbeschränkt) i.G. c/o Montagskind UG (haftungsbeschränkt) Am Gutshof 1 17391 Medow, Deutschland

2. Anmeldung Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Veranstalter (VA, Reiseveranstalter), den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in unserer Ausschreibung genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen und der einzelvertraglichen Bestimmungen aus der Anmeldung verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unserem Anmeldeformular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung des Veranstalters zustande.

3. Zahlung des Reisepreises Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Rechnung. Auf dieser Rechnung ist das Zahlungsziel einer etwaigen Anzahlung sowie des vollen Teilnehmerpreises genannt. 4. Höhere Gewalt Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der VA als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (651j BGB) kündigen.

5. Leistungen a. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in unserer Ausschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.Nebenabsprachen (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den VA. b. Vermittelt der VA im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haftet er nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen. 6. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

a. Wir können bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (hier: 10 Teilnehmer).

b. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

c. Der VA ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten

7. Corona-Pandemie und Hygienekonzept

a. Der VA hält sich an die gültigen rechtlichen Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und verpflichtet sich zur Erstellung und Einhaltung eines Hygienekonzeptes.

b. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der gültigen rechtlichen Bestimmungen zur Eindämmung der CoronaPandemie und zur Einhaltung des Hygienekonzeptes des Veranstalters. Das Konzept kann eine tagesaktuelle Covid-19- Testung umfassen.

c. Sollte die Veranstaltung behördlichen Auflagen unterliegen, wodurch eine Durchführung unwirtschaftlich oder nicht sinnvoll erscheint, kann der VA jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der VA bemüht sich um einen Ersatztermin oder veranlasst die Rückerstattung des Reisepreises. Dies gilt auch für einen behördlich angeordneten „Lockdown“ im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie.

8. Rücktritt

a. Sie können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

b. Ein kostenfreier Rücktritt ist bis 6 Monate vor Reisebeginn (Stichtag: 1. des Reisemonats) möglich. Bei Rücktritt bis 4 Monate vor Reiseantritt erstatten wir Ihnen 50% des Reisepreises. Spätere Rücktritte werden zu 100% berechnet. Schwerwiegende Gründe (Tod, Unfall, o.ä. sind davon unberührt) c. Ein Reiserücktritt aufgrund einer Quarantäne-Verordnung, einer Erkrankung an COVID-19, einem ggfs. fehlendem Impf- oder Testnachweis ist nicht versichert. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung/eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.

9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

a. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, der Selbsthilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.

b. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei erheblichem Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse ihrerseits gerechtfertigt ist.

c. Eine Mängelanzeige nimmt der VA entgegen.

d. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie nur Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.

e. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

a. Da unsere Freizeit in Deutschland stattfindet, benötigen wir für die Fahrt keinen Pass und kein Visum der einzelnen Teilnehmer. Die Krankenkassenkarte, einen Impfausweis und ein Schülerausweis/Personalausweis sollte jedoch jedes Kind mitführen.

11. Mit folgenden Punkten erklären sich alle Eltern einverstanden:

a. Mein Kind darf am gemeinsamen Schwimmen teilnehmen. Sollte mein Kind Nichtschwimmer sein, wird der VA darüber schriftlich durch die Eltern informiert.

b. Mein Kind wird vor der Abfahrt ärztlich untersucht. Bei der Abfahrt ist es frei von ansteckenden Krankheiten.

c. Uns ist bekannt, dass die Kinder/Jugendlichen während der Ferienfahrt freie Zeit haben, in der sie selbständig unterwegs sein dürfen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Veranstalter nicht für abhanden gekommene Gegenstände haftet und auch nicht für die Folgen selbständiger Unternehmungen der Kinder/Jugendlichen, die nicht von der Freizeitleitung angesetzt worden sind.

d. Für einen etwaigen Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.

e. Mit der Anmeldung nehme ich zur Kenntnis, dass die Freizeitleitung Teilnehmer, die einen Eigentumsdelikt begehen, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen oder aus sonstigen Gründen eine Gefährdung der Gesamtgruppe darstellen, von der weiteren Teilname ausschließen kann. Die Kosten der Heimreise werden den Eltern in Rechnung gestellt. Der Teilnehmerbeitrag wird nicht erstattet.

f. Ich werde mein Kind eindringlich davon in Kenntnis setzen, dass es den Anordnungen der Freizeitleitung in jedem Fall Folge zu leisten hat.

g. Ich erteile im Voraus die Genehmigung für einen operativen Eingriff im Rahmen einer Heilbehandlung, wenn durch die gebotene Eile eine telefonische Rücksprache nicht mehr möglich ist.

h. Ich verzichte auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Freizeitleitern/dem Veranstalter, soweit ein Schaden nicht auf grob fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen ist.

i. Während der Reise bin ich unter der von mir angegebenen Notfallnummer (besonders mobil) für Notfälle erreichbar.

j. Im Rahmen der Veranstaltung werden Bild- und Videoaufnahmen erstellt, die für die Trainingsanalyse, interne Evaluation und die Bewerbung der Veranstaltung (Social Media) sowie weitere Veranstaltungen vollumfänglich genutzt werden dürfen. Bild- und Videoaufnahmen werden den Teilnehmern im Nachgang der Veranstaltung als Erinnerung zum privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt.

12. Qualitätsrichtlinien Der Veranstalter versichert, dass alle Trainer und Betreuer dieser Veranstaltung nach den obersten Qualitätsrichtlinien ausgebildet sind und ein tadelloses Führungszeugnis vorweisen können. Die entsprechenden Zertifikate können eingesehen werden.

13. Unsere Spielregeln • Gewalt/Hass & Diskriminierung oder Beleidigungen sind auf unserer Freizeit nicht erwünscht. • Wir treten die Fahrt als Team an, wollen ein Team bleiben und zum Schluss als Team wieder zurückkehren. Bitte beachtet dies zu jeder Zeit, besonders bei internen Pflichten z.B. Spüldienst oder Nachtruhe. • Um die Wahrung der Aufsichtspflicht zu gewährleisten, haben die Anweisungen der Freizeitleitung oberste Priorität. Nur so kann eine gute Freizeit gelingen.

14. Informationen Weitere Informationen erhalte ich beim Veranstalter unter training@prokickers.de. Vor Reiseantritt wird eine Notfallnummer des Trainerteams an die Eltern durchgegeben.

Reisen...Merkzettel
0208 / 30 99 3830